☎ HOTLINE +43 732 667 644
HAUSVERWALTUNG - SONSTIGE INFORMATIONEN
Download Meldezettel (oder ua. PDF):
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/meldez.pdf
- Wohnbeihilfenstelle (Land OÖ)
- Formular SGD-Wo/E-2 - Ansuchen um Wohnbeihilfe (land-oberoesterreich.gv.at)
Verhalten im Brandausbruch bzw. bei Brandentdeckung
Es brennt! Was ist zu tun?
- Alarmieren
- Retten (Verletzten helfen)
- Löschen
Alarmieren
Die Alarmierung kann selbstständig über eine Brandmeldeanlage (zB. automatischer Brandmelder) oder manuell über das Telefon erfolgen. Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
- WO es brennt
- WAS brennt
- OB es Verletzte gibt
- NAME des Anrufers
Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht – der Feuerwehreinsatz ist kostenlos. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.
Retten (helfen)
Stellen Sie fest, ob es Verletzte im Gefahrenbereich gibt bzw. bringen Sie diese gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich.
MENSCHENRETTUNG GEHT VOR BRANDBEKÄMPFUNG!
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke etc.) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit. Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen, sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.
Löschen
Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden vor dem Eintreffen der Feuerwehr bereits von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.
Regeln für die Brandbekämpfung
- Achtung! Gefahr von Stichflammen!
- Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
- Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
- Tür zum Brandraum in gebückter Stellung öffnen.
- Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
- Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
- Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
- Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Müllinfo´s, aktueller Abfallkalender (Linz AG)
- BK-Abrechnung erfolgt bis spätestens 30.6.dJ
- An- und Abmeldung bei der Gemeinde (www.oesterreich.gv.at)
DIE AKTUELLEN HAUSVERWALTUNG-NEWS:
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